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Arbeitslosenrecht - Bundesagentur für Arbeit

Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist eines der zentralen Anliegen der Politik der letzten Jahre.

Arbeit zu haben ist für die meisten Menschen nicht nur eine wichtige Voraussetzung, um den Lebensunterhalt sichern zu können:Eine angemessene Beschäftigung bietet darüber hinaus soziale Anerkennung und häufig auch persönliche Erfüllung.

Die Reform

Die Bundesregierung hat die Reformen am Arbeitsmarkt auf der Grundlage der Vorschläge der Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" und den beiden ersten Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt konsequent fortgesetzt. Mit dem Dritten und dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sind die weitreichenden Reformen des Arbeitsmarktes gesetzgeberisch umgesetzt. Damit wollte die Bundesregierung mit mehreren aufeinander bezogenen Gesetzgebungsverfahren den rechtlichen Rahmen für eine neue Ordnung am Arbeitsmarkt schaffen.

Die Reformen am Arbeitsmarkt sollten nach der Vorstellung des Gesetzgebers nach dem Grundsatz "Fördern und Fordern" eine neue Balance zwischen staatlich organisierter Daseinsvorsorge einerseits und der Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger andererseits herstellen.

Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)

Das Arbeitsförderungsrecht soll dazu beitragen, einen hohen Beschäftigungsstand zu erreichen und die Beschäftigungsstruktur ständig zu verbessern. Die Leistungen der Arbeitsförderung sollten insbesondere darauf gerichtet sein, die Entstehung von Arbeitslosigkeit zu vermeiden und die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen, wobei die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit Vorrang vor den sogenannten Entgeltersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld haben sollte. Das Arbeitsförderungsrecht wurde durch das Erste bis Dritte Gesetz für "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" grundlegend reformiert.

Die Strategie

Hierzu gehört die Qualifizierung der Arbeitnehmer, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, genauso wie die materielle Absicherung. Mit dem Arbeitsförderungsrecht (Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III) sollen deshalb die Erwerbschancen Arbeitsloser verbessert und der Ausgleich auf dem Arbeitsmarkt erleichtert werden.

Der Bundesagentür für Arbeit kommt hierbei die Aufgabe zu, das SGB III in der Praxis durchzuführen.

Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Mit diesem Gesetz wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige zu einer neuen Leistung - der Grundsicherung für Arbeitsuchende - zusammengeführt.

Ziel dieser Zusammenlegung war es, die Eingliederungschancen der Leistungsempfänger in Beschäftigung zu verbessern und das Nebeneinander von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu beseitigen.

Im Mittelpunkt des neuen Leistungssystems sollte die schnelle Vermittlung in Arbeit nach dem Grundsatz "Fördern und Fordern" stehen.

Die Praxis des Arbeitsförderungsrechtes zeigt, dass ddie Durchführung der Hartz-Reformen und nicht zuletzt auch die Verwaltungspraxis der Bundesagentur für Arbeit und ihrer Arbeitsagenturen bislang nicht den vom Gesetzgeber erwünschten Erfolg erzielt hat.

Nicht zuletzt die sozialgerichtliche Praxis zeigt, dass die rechtzeitige Einholung anwaltlichen Rats in Verfahren der Bundesagentur für Arbeit an Bedeutung gewinnt.

zurück | hoch © Sokolowski Samstag, 12. Juli 2008



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