Mit dem Fortfall eines Teils der Zulassungsbeschränkungen sind wir in der Lage, von wenigen Ausnahmen abgesehen an fast allen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland aufzutreten. Dies hat für Sie den großen Vorteil, dass immer nur Ihr Anwalt agiert.
Für uns bedeutet es, dass wir im gesamten Bundesgebiet an allen Oberlandesgerichten, allen Landgerichten, sämtlichen Amtsgerichten, den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht, den Sozialgerichten, den Landessozialgericht und dem Bundessozialgericht sowie in Strafsachen vor dem Bundesgerichtshof für Sie arbeiten können.
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