Rechtsanwalt Joachim Sokolowski
Strafrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Herr Sokolowski ist seit Januar 1999 Rechtsanwalt, seit 2002 ist er berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen.
Sein Haupttätigkeitsschwerpunkt ist das Strafrecht. Angefangen von den Ordnungswidrigkeiten, über die "Straftaten des kleinen Mannes" bis hin zu den Verbrechenstatbeständen.
Im Sozialrecht bearbeitet er insbesondere die Gebiete Arbeitsförderung (Bundesagentur für Arbeit), Rentenversicherung, Krankenversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung und Schwerbehindertenrecht.
Er ist unter anderem Mitglied in folgenden Vereinigungen:
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