Unsere Honorare
Wir arbeiten selbstverständlich auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), das zum 1. Juli 2004 das bis dahin geltende Gebührenrecht der BRAGO abgelöst hat.
Sollte es Ihre Angelegenheit allerdings erfordern, sprechen wir Sie auch wegen einer Honorarvereinbarung an, die sowohl im Straf- als auch im Sozialrecht nicht unüblich ist.
Kostenfragen klären wir nach Möglichkeit bereits im Anbahnungs- bzw. Erstgespräch oder aber so frühzeitig, dass Sie keine Überraschungen erleben.
Nicht nur unsere Tätigkeit, sondern auch unsere Gebühren sollen für Sie transparent sein.
|