…die zulässige Geschwindigkeit fahrlässig mit PKW oder Motarrad überschritten um
[one-fifth-first]km/h21-25
26-30
31-40
41-50
51-60
61-70
über 70[/one-fifth-first][one-fifth] Regelsatz
80 €
100 €
160 €
200 €
280 €
480 €
680 €[/one-fifth][one-fifth] Punkte
1
3
3
4
4
4
4[/one-fifth][one-fifth] Fahrverbot
nein
jein*
ja
ja
ja
ja
ja[/one-fifth][one-fifth] FaP**
A
A
A
A
A
A
A
[/one-fifth][clear-line]« zurück
Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebotes ist ausgeschlossen.Die vorstehenden Angaben gelten ausschließlich der Orientierung. Die im Bußgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen sowie in Abschnitt I des Bußgeldkatalogs von fahrlässiger und in Abschnitt II des Bußgeldkatalogs von vorsätzlicher Begehung aus.
*Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht wenn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen wird (§ 4 Absatz 2 BKatV)
**Verstoßkategorie bei Fahrerlaubnis auf Probe