Für eine Verfallsanordnung nach den §§ 73, 73a StGB ist es erforderlich, dass im Urteil festgestellt wird, dass der Angeklagte die betreffenden Gegenstände durch eine von der Anklage erfasste und vom Tatrichter festgestellte Tat erlangt hat.
Voraussetzung der Verfallsanordnung nach §§ 73, 73a StGBRead More