>Nach – m.E. unzutreffender – Auffassung des AG Hünfeld (34 Js – OWi 4447/13, 34 Js-OWi 4447/13) soll die Einlegung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid per FAX beim Regierungspräsidium Kassel die Schriftform nicht wahren, da Telefaxe dort nicht ausgedruckt werden und deshalb unzulässig sein.
24-Stunden Blitzmarathon am 10. Oktober 2013
Am 10. Oktober 2013 sollten sich Verkehrsteilnehmer in sämtlichen Bundesländern auf vermehrte Geschwindigkeitskontrollen einstellen.