In seinem Beschluss vom 28.02.2019 ( 3 Bs 257/18) hat das Hamburgische OVG die Anordnung des Ruhens der Approbation aufgrund von Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung eines Arztes wegen Alkoholkonsums bestätigt und folgende Leitsätze aufgestellt:
Abrechnung der sozialgerichtlichen Untätigkeitsklage
Mit Beschluss vom 11.07.2019 (S 13 SF 226/18 E) hat das SG Darmstadt seine bisherige Rechtsprechung zum Entstehen einer fiktiven Terminsgebühr bei Untätigkeitsklagen aufgegeben und macht eingehende Ausführungen zum Honoraranspruch bei Untätigkeitsklagen.
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