Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sieht die Möglichkeit einer Erstberatung von Verbrauchern
- in zivilrechtlichen Angelegenheiten für maximal 243,60 EUR und
- in straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Angelegenheiten für maximal 324,80 EUR,
jeweils inklusive Auslagen und Umsatzsteuer vor.
Die tatsächlich Höhe der Erstberatungsgebühr hängt unter anderem von dem Aufwand und der Bedeutung der Angelegenheit ab und kann erheblich unter den zuvor genannten Beträgen liegen.
Selbstverständlich bieten auch wir diese Beratungsmöglichkeit an.
In einem Gespräch können Sie sich einen persönlichen Eindruck verschaffen und erhalten erste Antworten auf Ihre Rechtsfragen.
Außerdem verschaffen wir Ihnen eine Kostenübersicht.
Machen Sie von der Möglichkeit einer Erstberatung Gebrauch, um sich zu orientieren.