Am 4. März 2010 wurden die Änderungen der Richtline zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch (ESA-RL) im Bundesanzeiger (Nr. 35 S. 926) veröffentlicht, so dass sie am 5. März 2010 in Kraft getreten sind.
Die vom Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen gemäß § 92 Abs.1 Satz 2 SGB V i.V.m. den §§ 24a und b SGB V beschlossenen Richtlinien sollen der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen ärztlichen Betreuung der Versicherten im Rahmen der Empfängnisregelung/Empfängnisverhütung, der Sterilisation und des Schwangerschaftsabbruchs dienen.
Sie können hier auf den Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses eingesehen werden.