Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 4. September 2007 in dem Verfahren 4 StR 393/07 in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGHSt 5, 168, 178) festgestellt, dass das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO der Nachholung der nach § 69 Abs. 3 Satz 2 StGB zwingenden Anordnung der Führerscheinentziehung nicht entgegen steht.
Das Urteil kann im Volltext hier auf den Seiten des BGH abgerufen werden.