Der Staatssekretär im hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa – Dr. Rudolf Kriszeleit – berichtete am 14. April 2010 im Unterausschuss Justizvollzug zu Behauptungen, in der Justizvollzugsanstalt Limburg an der Lahn würden Schutzgeldzahlungen von den Gefangenen erpresst. „Die Nötigung zu Schutzgeldzahlungen stellt außerhalb wie innerhalb einer Justizvollzugsanstalt eine Straftat dar, die von den Strafverfolgungsbehörden konsequent verfolgt und sanktioniert wird. In der Tat stellt die Bildung von Subkulturen unter den Insassen einer Justizvollzugsanstalt ein nicht nur Hessen betreffendes Phänomen dar. Soweit es dazu kommt, dass bestimmte Gruppen von ihnen angehörigen oder anderen Gefangenen Schutzgelder erpressen, wird diesem Problem konsequent begegnet. Liegen Verdachtsmomente für Schutz-geldzahlungen vor, werden von den Justizvollzugsanstalten die bei den jeweiligen Landespolizeipräsidien zuständigen Ansprechpartner für Verdachtsfälle der organisierten Kriminalität informiert, die zusammen mit der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnehmen“, erklärte Staatssekretär Dr. Kriszeleit.
Dementsprechend sei hinsichtlich des Mitte März bekannt gewordenen konkreten Falles in der Justizvollzugsanstalt Limburg an der Lahn ein Ermittlungsverfahren wegen Erpressung eingeleitet worden.
Charakteristisch für das Phänomen Subkultur sei jedoch eine Abgeschlossenheit gegenüber anderen Gefangenen und Angehörigen der Justizvollzugsanstalt. „Da die Anzeige- und Aussagebereitschaft der betroffenen Opfer gering ist, werden die Strafvollzugsbediensteten diesbezüglich besonders sensibilisiert. Auch trägt die Festschreibung des Grundsatzes der Einzelunterbringung in den gerade im Gesetzgebungsverfahren befindlichen hessischen Vollzugsgesetzen dazu bei, subkulturelle Entwicklungen konsequent zu bekämpfen“, sagte Dr. Kriszeleit abschließend.
Quelle: HDMJ