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Schweigen heisst Schweigen!

Wachmann-200Aus einer Beschuldigtenvernehmung:

Ich habe mich auf Anraten meines Rechtsanwaltes dazu entschieden, jetzt hier bei der Polizei keine Aussage zu machen.

Frage: Würden Sie trotzdem freiwillig über das Handy […], das in Ihrem Zimmer aufgefunden wurde, Angaben machen? .

Antwort: Ja.

Frage: Wem gehört das Handy?

Antwort: Mir. Ich habe es von jemandem bekommen. […]

Da kann man nur den Kopf schütteln…
…und zwar nicht nur über den Beschuldigten, sondern insbesondere auch über die Methoden der Polizeibeamten.

Hierzu werden sie wohl in der Hauptverhandlung als Zeugen Stellung nehmen müssen…

Und weil es nicht oft genug wiederholt werden kann: Schweigen ist Gold. In den wenigsten Fällen zahlt es sich für den Beschuldigten aus, bereits bei der Polizei Angaben zur Sache zu machen. Hierzu ist nach Akteneinsicht durch den Verteidiger oder auch in der Hauptverhandlung immer noch genügend Zeit; wenn es denn überhaupt Sinn macht und nicht Schweigen die günstigere Verteidigungslinie darstellt.

Veröffentlicht: 25. Februar 2010 Ohne Gewähr...

Kategorie: Jugendstrafrecht, Strafrecht

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