Der Gemeinsame Bundesaus ausschuss (G-BA) hat am 20.03.2020 einen Beschluss zur rückwirkenden Anpassung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie an die bereits geltende Verfahrenspraxis gefasst. Danach kann die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit für Versicherte mit nur leichter Symptomatik in Bezug auf Erkrankungen der oberen Atemwege und ohne Vorliegen eines begründeten Infektionsverdachts auf COVID-19 auch aufgrund telefonischer Anamnese erfolgen. Die …
Corona: Rückwirkende Anpassung der Arbeitsunfähigkeits-RichtlinieRead More