Aufwendungen des Verteidigers für eine Bahncard sind nach herrschender Meinung als allgemeine Geschäftskosten grundsätzlich auch nicht anteilig erstattungsfähig (vgl. Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, RVG, 22. Aufl., VV 7003-7006, Rn. 46 m.w.N.).
Kosten einer Bahncard50 können notwendige Auslagen des Verteidigers seinRead More