In seiner Entscheidung vom 11. Juli 2019 (1 StR 467/18) hat der 1. Strafsenat des BGH folgende Anfrage an die bislang anders entscheidenden 2. und 5. Strafsenate gestellt:
Einziehung von Taterträgen nach § 73 StGB im Jugendstrafverfahrenweiterlesen...