Aktuell stellt die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer die beA-Karten, die zum Zugang zum Besonderen Elektronischen Anwaltspostfach erforderlich sind, von der auf dem Chip der Karte enthaltenen Signatur auf die sogenannte Fernsignatur um.
Zu diesem Zweck erhalten aktuell bundesweit alle Rechtsanwälte neue beA-Karten.
Wohl dem, der noch weitere Signaturkarten hat, denn mit der Fernsignatur funktionieren aktuell z.B. die kostenlose Version des Sec-Signers und viele Kanzleiprogramme nicht…
Bei der Aktivierung meiner neuen beA-Karte musste ich zunächst feststellen, dass der Kartenleser die Karte nicht erkannte.
Nachdem ich die üblichen Fehlerquellen überprüft hatte und keinen Fehler feststellen konnte, sah ich mir die Karte genauer an.
Ich stellte fest, das das Problem nicht am Leser oder der Software, sondern einzig und allein an der Karte selbst liegt. Im Vergleich zu meinen anderen Signatur-Karten sitzt auf der neuen Karte nämlich der Chip etwas höher.
Folgerichtig erkennt der Leser die Karte nicht, wenn man sie bis zum Anschlag hereinsteckt, sondern erst dann, wenn man mit sie wieder leicht herauszieht und etwas hin-und-her-wackelt.
Ich bin mal gespannt, ob, wie und wann die Zertifizierungsstelle der BNotK auf meine entsprechende Reklamation reagiert…