In dem vom FG Hamburg am 25.5.2020 entschiedenen Verfahren (4 K 102/19) hatte der Prozessbevollmächtigte (versehentlich) anstelle der Klage einen anderen Schriftsatz an das Gericht per beA versandt. (4 / 429)
Gerichtliche Praxis elektronisch eingereichte Schriftsätze nur in schwarz-weiß auszudrucken ist rechtlich nicht haltbar.
Dies hat das KG Berlin bezogen auf das LG Berlin in seiner Entscheidung vom 23.06.2020(5 W 1031/20) festgestellt und sich für die Zukunft vorbehalten, „eine Bearbeitung von Akten des Landgerichts Berlin mit entsprechenden Defiziten von vornherein abzulehnen“. Das KG hat zu seiner Entscheidung folgende Leitsätze veröffentlicht: (3 / 317)
Ohne qualifizierte Signatur in Rheinland-Pfalz?
Keine gute Idee!Denn in Straf- und Bußgeldverfahren ist in Rheinland-Pfalz eine Einreichung formbedürftiger elektronischer Dokumente auf sicherem Übertragungsweg ohne qualifizierte elektronische Signatur erst ab dem 1. Januar 2020 wirksam möglich. (1 / 221)
Qualifizierte Signatur nicht unbedingt erforderlich
Die Wahrung der Schriftform nach § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO durch ein elektronisches Dokument setzt nach § 55a Abs. 3 VwGO voraus, dass das elektronische Dokument entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird. (4 / 429)
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BeA, die BRAK und die Zeitmaschine
Unter https://www.bea-brak.de/bea/index.xhtml?dswid=-1448 hat die BRAK am 4. Juli 2018 die „BeA Client Security“ erneut zum Download zur Verfügung gestellt. Zu mehr als einer Erstregistrierung oder Überprüfung ob die Registrierung erfolgreich war, ist sie wohl aktuell nicht zu gebrauchen. (1 / 665)
Anwaltsverzeichnis wegen Sicherheitslücke erneut abgeschaltet
Am Freitag den 13.4. hat die BRAK das bundesweite Anwaltsverzeichnis wegen einer weiteren Sicherheitslücke erneut offline geschaltet. (1 / 154)
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EGVP: Governikus versendet Rundmail bezüglich fragwürdigem Update
Nachdem der EGVP-Bürgerclient abgekündigt wurde, hat Governikus KG eine Nachfolgeprodukt, den Governikus Communicator Justiz-Edition zur Verfügung gestellt. (1 / 555)
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beA: Weihnachtsgeschenk der BRAK
Notwendige Änderung der beA Endgeräte (1 / 661)
Bea-Karte – Verwendungsalternativen ab dem 29.09.2016
Ihrem eigentlichen Verwendungszweck kann die Bea-Karte bislang ja leider nicht zugeführt werden. Wer nicht mit der Anwendung der Karte warten möchte, dem bieten sich jedoch Alternativen: (1 / 249)
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beA startet auch nicht am 29. September…
Wie einer Verlautbarung der BRAK zu entnehmen ist, ist der Starttermin für das Besondere elektronische Anwaltspostfach weiterhin ungewiss. Das System selbst sei zwar fertiggestellt, die Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (RAVPV) zwar am 28. September in Kraft getreten, jedoch in den vor dem Anwaltsgerichtshof laufenden Verfahren keine Einigung mit den betreffenden …
Bea Portal online
Ab dem 15. September sollte die Registrierung für BEA, das besondere elektronische Anwaltspostfach, möglich sein. Tatsächlich soll diese Vorbereitungsphase nicht mehr erforderlich sein. Bereits jetzt kann unter https://www.bea-brak.de/ auf das Portal zugegriffen werden. (2 / 504)
Wen wunderts? BeA kommt nicht zum 1.1.2016
Da war zum 1. Januar 2016 die verbindliche Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches geplant. Gleichzeitig sollte das seit Jahren gut funktionieren EGVP eingestampftellt werden. Mit der Umsetzung des BEA wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer die Münchener Firma Atos IT Solutions and Services GmbH beauftragt. (1 / 204)