Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 werden die Regelsätze nach denen der Bedarf insbesondere für Arbeitslosengeld 2- und Sozialhilfebezieher errechnet wird, wie folgt erhöht:
- Alleinerziehende von 416 € auf 424 €
- Paare in Bedarfsgemeinschaft von 374 € auf 382 €
- Junge Erwachsene 16-24 Jahre von 332 € auf 339 €
- Jugendliche 15-18 Jahre von 316 € auf 322 €
- Kinder 7-14 Jahre von 296 € auf 302 €
- Kinder bis 7 Jahre von 240 € auf 245 €