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80 Personen wegen einer vor Februar 1998 begangenen Tat in Sicherungsverwahrung

Die Bundesregierung teilt als Antwort auf eine kleine Anfrage hier mit, dass sich derzeit mindestens 80 Personen wegen einer vor dem 31. Januar 1998 begangenen Tat erstmalig in Sicherungsverwahrungen befinden würden. Dies habe eine Umfrage unter den Ländern ergeben. Wie viele dieser Personen mittlerweile einen Antrag auf Freilassung gestellt hätten, sei der Bundesregierung jedoch nicht bekannt. Die Regierung teilt weiter mitn, deutsche Behörden und Gerichte hätten im Fall der Feststellung eines Konventionsverstoßes durch den Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte dessen Entscheidung zu berücksichtigen. Sie gehe davon aus, dass Behörden und Gerichte der Länder ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen werden.

Hintergrund ist eine Entscheidung des EGMR (Siehe diesbezüglich z.B. auch hier).

Veröffentlicht: 28. Juni 2010 Ohne Gewähr...

Kategorie: StrafrechtSchlagwörter: Bundesregierung, EGMR, Sicherungsverwahrung

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