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Pflichtfortbildung für Bus- und LKW-Fahrer

Bus- und Lkw-Kraftfahrer sollen nach einem nunmehr von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (16/1365) künftig zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet werden.

Dies wird u.a. damit begründet, dass aus EU-Sicht Handlungsbedarf im Sinne eines rationellen Kraftstoffverbrauchs, eines defensiven Fahrstils und einer insgesamt verbesserten Verkehrssicherheit bestehe.

Nach dem Gesetzesentwurf müssten ab September 2008 rund Fahrer im gewerblichen Personenverkehr und ab September 2009 Fahrer im Speditionswesen alle fünf Jahre eine Weiterbildung von 35 Stunden nachweisen.

Ausserdem wäre jährlich eine sogenannte Grundqualifikation zu erbringen.

Mit dem Gesetz werde eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates in deutsches Recht umgesetzt. Zur Begründung wird angeführt, die EU-Institutionen wollten eine über den Führerschein hinausgehende Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse durch eine Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildung von Fahrerinnen und Fahrern im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr sicherstellen.
Die Bundesregierung beziffert die geschätzten Kosten auf etwa 1500 Euro je Fahrerin oder Fahrer bei außerbetrieblichen Bildungsstätten und auf 900 Euro, wenn die Weiterbildung von großen Unternehmen organisiert werde. Insgesamt entstünden dabei den Unternehmen im Personenverkehr über einen Zeitraum von fünf Jahren geschätzte zusätzliche Ausgaben von zwischen 135 und 225 Millionen Euro. Für die Unternehmen im Güterkraftverkehr veranschlagt die Regierung die Weiterbildungskosten über einen Zeitraum von fünf Jahren auf zwischen 900 und 1 500 Millionen Euro.

Fragt sich, wer dass alles Bezahlen soll? Der Bürger der die betreffenden Transportdienstleistungen in Anspruch nimmt…

Veröffentlicht: 10. Mai 2006 Ohne Gewähr...

Kategorie: Sonstiges, Strafrecht, Verkehr

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