„Ein Mandant muss sicher sein, dass das, was er mit seinem Anwalt bespricht, auch wirklich vertraulich bleibt“, soll die Bundesjustizministerin am vergangenen Freitag in einem Intervie gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung geäußert haben.
Das Gesetz „zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht“ sei das „erste konkrete Projekt zur Stärkung der Bürgerrechte“, so die Ministerin.
Der Gesetzentwurf soll nun den Ländern und Verbänden zur Stellungsnahme übersandt werden.
Bleibt abzuwarten, was von diesen Vorgaben letztendlich übrig bleiben wird…
Der Artikel kann hier auf den Seiten von F.A.Z.- net abgerufen werden.