Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat in einer Pressemitteilung vom 15. Mai 2006 zur geplanten Föderalismusreform wie folgt Stellung genommen:
Föderalismusreform: Strafvollzug – Debatte ohne Sachverstand!
– Juristische Fachverbände bei den Anhörungen ausgeblendet –
Berlin (DAV). In dieser Woche beginnen die Anhörungen zur Föderalismusreform. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) zeigt sich äußerst befremdet, dass bei diesem wichtigen Vorhaben, welches zahlreiche Auswirkungen auf verschiedene Gesetze haben wird, juristische Fachverbände nicht gehört werden. Die vorgesehene Länderkompetenz beim Strafvollzug werde von allen Verbänden abgelehnt.
„Einen Flickenteppich beim Strafvollzug darf es nicht geben“, betont Hartmut Kilger, Präsident des DAV. Der Strafvollzug müsse bundesweit einheitlich geregelt sein. Es müsse unbedingt vermieden werden, dass in den Ländern populistische wahltaktische Überlegungen die gesetzliche Gestaltung des hochsensiblen Strafvollzugs bestimmen. Der Resozialisierungsauftrag dürfe nicht gefährdet werden. Kilger weiter: „Bei allen, die mit dem Strafvollzug zu tun haben, wird die Länderkompetenz abgelehnt. Es ist schon erstaunlich, dass für diesen wichtigen Bereich die ablehnenden Stellungnahmen der juristischen Fachverbände offenbar nicht gewünscht sind.“
Eine Länderzuständigkeit für Strafvollzug einzuführen, während der Bundesgesetzgeber weiter für das Strafrecht, das Strafprozessrecht, das Untersuchungshaftrecht und das Jugendstrafrecht zuständig ist, sei nahezu grotesk, so der DAV.