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Feinstaubplakette für Feuerwerksartikel in der Umweltzone?

Um die Gesundheit der Menschen zu schützen, hat die EU-Kommission Grenzwerte für Feinstaub (und weitere Schadstoffe) festgelegt. Diese gelten seit dem 01.01.2005 und sind in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich. Der Tagesgrenzwert für PM beträgt 50 ?g/m3 und darf nicht öfter als 35 mal im Jahr überschritten werden.

So manche Stadt hat hierauf mit der Einrichtung einer „Umweltzone“ reagiert und den Fahrzeugverkehr entsprechend reglementiert.

Wie sich u.a. aus einer Publikation des Bundesumweltamtes, die hier abzurufen ist, ergibt, ist am ersten Tag des neuen Jahres die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch, wie sonst im ganzen Jahr nicht. PM-Stundenwerte von bis zu 4000 ?g/m³ (4000 ?g/m³ = 4000 Mikrogramm PM pro Kubikmeter Luft) sind in der ersten Stunde des neuen Jahres in Großstädten keine Ausnahme. Zum Vergleich: Im Jahr 2006 betrug die mittlere PM-Konzentration der städtischen Messstationen in Deutschland circa 30 ?g/m³.

U.a. aus Brandschutzgründen wurden zwischenzeitlich die Vorschriften verschärft, so dürfen zum Beispiel an Silverster keine Feuerwerkskörper mehr in der Nähe von Fachwerkhäusern abgeschossen werden. Marburg hat z.B. das Silvester-Feuerwerk für seine Oberstadt untersagt.

Stellt sich die Frage, warum nicht zumindest in den „Umweltzonen“ im Hinblick auf die Feinstaubbelastung die Böllerei zu Silverster eingeschränkt wird…

Veröffentlicht: 21. Dezember 2009 Ohne Gewähr...

Kategorie: OWiG, SonstigesSchlagwörter: EU, Feuerwerk, Rußfilter

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