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Juristen dürfen trotz Promotionsberatung Doktortitel behalten

MännerHandshake200Das VG Hannover hat mit Urteil vom 31. Mai 2010 in den Verfahren 4 A 1066/09 u.a. den Klagen von acht Juristen stattgegeben, die sich gegen die Rücknahme der Verleihung ihres Doktorgrades durch die Juristische Fakultät der Universität Hannover zur Wehr gesetzt haben.

Den Klägern, Juristen aus unterschiedlichen Orten des Bundesgebiets, war die Möglichkeit einer Promotion und die Betreuung durch einen Professor der Juristischen Fakultät entgeltlich durch ein privates Institut vermittelt worden.
Der ehemalige Professor hatte von dem Institut für seine Bereitschaft, solche externen Promotionen zu betreuen, Zahlungen erhalten und ist aus diesem Grund wegen Bestechlichkeit in 68 Fällen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Das Verwaltungsgericht hat in der Urteilsbegründung ausgeführt, dass die Promotionen der Kläger materiell rechtmäßig waren. Weder den Strafverfahrensakten noch den Promotionsvorgängen der Universität hätten irgendwelche Anhaltspunkte dafür entnommen werden können, dass der befangene Professor in unzulässiger Weise auf die erfolgten Begutachtungen der Dissertationen durch andere Hochschullehrer oder die Leistungen der Promovenden in der mündlichen Prüfung Einfluss genommen hätte.

Unabhängig davon hätten weder die in diesem Zusammenhang durchgeführten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren noch Strafverfahren oder die Umstände der Promotionen ernsthafte Indizien dafür erbracht, dass die Kläger von der Bestechung ihres Doktorvaters Kenntnis erlangt hätten. Eine grob fahrlässige Unkenntnis der Bestechung ihres Doktorvaters könne ihnen ebenfalls nicht vorgeworfen werden.

Die Universität Hannover kann die Zulassung der Berufung beantragen.

Quelle: VG Hannover

Veröffentlicht: 31. Mai 2010 Ohne Gewähr...

Kategorie: SonstigesSchlagwörter: Promotion

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