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Leichen Live vor Publikum präparieren?

Ist es zulässig eine Leiche „Live“ vor Publikum zu präparieren? Die Berliner Verwaltungsbehörde meinte nein und untersagte dies. Das VG Berlin entschied nun in seinem Urteil vom 26. Mai 2010 in dem Verfahren 21 K 48.10, dass das Verbot rechtens war, stellte diesbezüglich aber maßgeblich darauf ab, dass keine ausreichende Einwilligungserklärung der Körperspender vorgelegen habe.

Die Entscheidung kann hier auf den Seiten der Berliner Justiz im Volltext abgerufen werden.

Veröffentlicht: 14. Juni 2010 Ohne Gewähr...

Kategorie: Sonstiges

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