In seiner Entscheidung vom 22. Februar 2010 in dem Verfahren 16 U 146/08 hat das OLG Frankfurt festgestellt, dass der Linksabbieger, der mit einem Überholenden Fahrzeug kollidiert, zu 100% für den entstandenen Schaden haftet, wenn er seine Abbiegeabsicht nicht durch Blinkzeichen angezeigt hat.
In dem entschiedenen Fall war ein Motorradfahrer an einer Kollonne vorbeigefahren und wurde dann von einem Linksabbieger erfasst, der keinen Blinker gesetzt hatte.
Das Gericht hat diesbezüglich folgenden Leitsatz aufgestellt:
Unterlässt der Linksabbieger die Anzeige seiner Abbiegeabsicht, ist in der Regel von seiner Alleinhaftung auszugehen.
Die Entscheidung kann hier auf den Seiten der Hessischen Landesrechtsprechung im Volltext eingesehen werden.