Das Bundessozialgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 12.12.2006 in dem Verfahren B 13 R 27/06 R mit der Frage befasst, wann bei Anfallsleiden (z.B. Epilepsie) insbesondere im Hinblick auf die sogenannte Wegefähigkeit, also die Möglichkeit des Versicherten, den Weg zur und von der Arbeit anzutreten, eine Erwerbsminderung im Sinne des Rentenrechts gegeben ist.
Die Enstcheidung kann im Volltext hier auf den Seiten des Bundessozialgerichts abgerufen werden.