Nach dem Urteil des BFH vom 7.03.2006 in dem Verfahren X R 8/05 kann gegen den Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung ein Haftungsbescheid nach § 71 AO 1977 ergehen, wenn wegen Aufteilung der Steuerschuld nach §§ 268, 278 AO 1977 gegen diesen nicht als Steuerschuldner vollstreckt werden kann.
Auch soll nach der Entscheidung eine Bezugnahme des Finanzgerichts in seiner Entscheidung auf andere eigene, gleichzeitig ergangene Entscheidungen sowie auf in das Verfahren eingeführte Strafurteile zulässig sein.
Die Entscheidung kann im Volltext hier abgerufen werden.