Jurabilis und rechtsblog berichten von einem neuen Blog, das sich den Namen „LawBlog“ gegeben hat.
Ein Impressum hat das neue Blog (bislang?) nicht.
Nicht zuletzt im Hinblick auf diesen Beitrag von Satorienfelder steht zu erwarten, dass das neue Blog in kürzester Zeit, trotz bislang eher geringem Content, eine hohe Besucherzahl aufweisen wird.
Warum?
Das Markenblog berichtete hier, dass unter der Registernummer 30524784 am 21.10.2005 die Wortmarke law blog zu gunsten von Rechtsanwalt Vetter eingetragen worden sei.
Stellt sich die Frage, ob es sich um Absicht oder Unbedarftheit handelt und insbesondere, ob das Lehrzeichen Leerzeichen zwischen den Worten „Law“ und „Blog“ ausreicht, um den Markenschutz des Kollegen Vetter zu umgehen…
Gegen Unbedarftheit spricht allerdings, dass das neue Blog unter „Andere Blog“ auf das Blog des Kollegen Vetter unter Nennung des Namens „LawBlog“ verweist.
Man kann gespannt sein…