Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Neufassung der „Verfahrensregeln zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus gemäß § 137c SGB V (SGB V)“ und Einführung einer „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus“ vom 21. März 2006 ist in Kraft getreten und kann hier auf den Seiten des GBA abgerufen werden.