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Weitergabe von maschinenlesbaren Daten der Krankenhaus-Qualitätsberichte

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in einer Pressemitteilung Vorwürfe von verschiedenen Patientenorganisationen zurückgewiesen, nach denen er angeblich die Weitergabe von maschinenlesbaren Daten der Krankenhaus-Qualitätsberichte grundsätzlich verweigere.

Der G-BA gibt hierin an, es hätten „gravierende rechtliche Vorbehalte und die völlig uneinheitliche Position der Patientenvertretung im G-BA dazu geführt, dass auf seiner Sitzung am 22.11.07 nicht beschlossen werden konnte, die so genannten XML-Daten zum jetzigen Zeitpunkt uneingeschränkt an alle Patientenvertretungen weiterzugeben.“

Hintergrund sei ein Vertrag zwischen der Bertelsmann-Stiftung und einem Teil der Patientenvertreter im G-BA, der eine vorbehaltlose Abtretung der Nutzungsrechte der Daten vorsehe, um damit ein weiteres Informationsportal im Internet aufzubauen.

„Der G-BA befürwortet uneingeschränkt die Verfügbarkeit und Transparenz der Daten für alle Versicherten und Patienten. Allerdings ist es den Patientenvertretern bislang in keiner Weise gelungen, die Zweifel der Selbstverwaltungspartner im Hinblick auf die Nutzung dieser Daten durch einen kommerziellen Anbieter zu zerstreuen, die schließlich allen Beitragszahlern der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören“, sagte Prof. Michael-Jürgen Polonius, unparteiischer Vorsitzender des G-BA für den Krankenhausbereich.

„Derzeit ist völlig unklar, ob eine Weitergabe der Daten durch die Patientenvertreter an Dritte rechtlich möglich ist und ob die Daten überhaupt objektiv und unverfälscht beziehungsweise direkt oder indirekt kommerziell aufbereitet werden. Vor diesem Hintergrund hat der G-BA die Patientenvertreter eindringlich gebeten, diese ganz entscheidenden offenen Fragen ausreichend zu klären. Bis dahin werden die maschinenlesbaren Daten lediglich der Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen im G-BA zur Verfügung gestellt, die sich ausdrücklich nicht der Vereinbarung mit Bertelsmann angeschlossen hat, und mit den Daten ab sofort natürlich Versicherte und Patienten informieren kann.“

Darüber hinaus seien sämtliche Qualitätsberichte im nicht-maschinenlesbaren pdf-Format bereits jetzt für alle Interessierten uneingeschränkt verfügbar.

Die Pressemitteilung kann im Volltext hier auf den Seiten des G-BA abgerufen werden

Veröffentlicht: 4. Dezember 2007 Ohne Gewähr...

Kategorie: Gesetzliche Krankenversicherung, SozialrechtSchlagwörter: G-BA

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