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Skimming an Geldautomaten nimmt zu

Polizei HessenNahezu an jedem Wochenende werden mittlerweile im Frankfurter Stadtgebiet Geldausgabeautomaten von professionell agierenden osteuropäischen Tätergruppen angegriffen. Mittlerweile zählt das zuständige Fachkommissariat K 23 Fälle alleine in diesem Jahr 25 Fälle. Im gesamten vergangenen Jahr 2009 waren es „nur“ 27 angezeigte Taten.

Der letzte Angriff ereignete sich vermutlich in der Nacht zum vergangenen Samstag auf einen Geldautomaten in Höchst und wurde am Nachmittag des gleichen Tages von einem Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes festgestellt, der danach die Polizei alarmierte. Interne Recherchen des betreffenden Geldinstitutes ergaben dann, dass bereits in der Nacht zuvor das Skimming-Equipment montiert worden war. Beamte des Kriminaldauerdienstes stellten an dem Automaten einen professionell manipulierten Kartenleser sowie ein Mobiltelefon mit Fotofunktion inklusive Zusatzakku zum Ausspähen der PIN-Eingabe sicher. Letzteres war für Außenstehende nicht erkennbar in der Deckenverkleidung des Bankfoyers verbaut.

Eine weitere Manipulation ereignete sich ebenfalls am Samstag in der Filiale eines Geldinstitutes in Niederrad. Aufgrund identischer Tatmerkmale ist davon auszugehen, dass beide Skimming-Attacken von derselben Tätergruppierung durchgeführt wurden. Auch hier wurde eine dem Originalkartenleser professionell nachempfundene „Maulblende“ angebracht. Zwecks Ausspähung der Zahleneingabe kam offensichtlich ein Handy, welches in eine Leuchtstoffröhre über dem Geldautomaten deponierte wurde, zum Einsatz. Das Foto-Handy konnte nicht sichergestellt werden, woraus geschlossen werden darf, dass die unbekannten Täter noch vor Entdeckung des Angriffs Gelegenheit hatte, das Gerät zu entfernen. Es ist bereits der zweite Angriff auf diesen Automaten.

Die sichergestellten Gegenstände werden zurzeit kriminaltechnisch untersucht. Ob Daten ausgespäht wurden, bleibt abzuwarten.

Quelle

Veröffentlicht: 25. März 2010 Ohne Gewähr...

Kategorie: StrafrechtSchlagwörter: Ausspähen von Daten, Geldautomat, Polizei, Skimming, § 202a StGB

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