Das Herstellen zahlreicher Zahlungskarten mit Garantiefunktion ist nur eine Tat im Sinne des § 152a StGB, wenn es jeweils in einem durchgehenden Arbeitsgang im engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang erfolgt. (1 / 56)
Herstellen von Zahlungskarten, Computerbetrug und Verschaffung von gefälschten KartenRead More