Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vertritt in dem Verfahren 4 StR 555/09 die Auffassung, das das bloße Auslesen der auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte mit Garantiefunktion gespeicherten Daten, um mit diesen Daten Kartendubletten herzustellen, nicht den Tatbestand des Ausspähens von Daten (§ 202 a Abs. 1 StGB n.F.) erfüllt. (1 / 330)
Auslesen einer Kreditkarte ist kein Ausspähen von Daten gem. § 202a StGBRead More