Die Fahrerlaubnis der Klasse D (Busführerschein) erfordert nach § 11 Abs 1 Satz 4 FeV eine persönliche Zuverlässigkeit des Fahrers im Hinblick auf das Vertrauensverhältnis zu seinen Fahrgästen. (3 / 2.239)
Erweitertes Führungszeugnis ab 1. Mai 2010
Am 1. Mai 2010 tritt das fünte Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregisters (BGBl. 2009 I S. 1952) in Kraft. Es wird in den §§ 30a, 31 BZRG ein sogenanntes „erweitertes Führungszeugnis“ eingeführt. (1 / 208)