Beschränkt sich die Begründung der von der Staatsanwaltschaft eingelegten Revision in ihren rechtlichen Ausführungen nur auf die Gesamtstrafenbildung, so liegt darin die – im Wege der Auslegung ermittelte – Beschränkung der Rechtsmittelanfechtung auf diesen Anspruch. (1 / 191)
Beschränkung des Rechtsmittels auf den GesamtstrafenausspruchRead More