In seiner Entscheidng vom 28.6.2019 ( 2 Rb 8 Ss 486/19) hat das OLG Karlsruhe sich mit der Berechnung der Verjährungsfristen des § 31 OWiG befasst und auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hin das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und das Verfahren eingestellt. (20 / 1.413)
Einspruch gegen Bußgeldbescheid per E-Mail u.U. wirksam!
Nach § 67 OWiG, § 69 OWiG kann der Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Die §§ 297 bis 300 und 302 StPO über Rechtsmittel gelten entsprechend. (11 / 1.627)
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Einspruch per Telefax beim RP-Kassel unzulässig
>Nach – m.E. unzutreffender – Auffassung des AG Hünfeld (34 Js – OWi 4447/13, 34 Js-OWi 4447/13) soll die Einlegung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid per FAX beim Regierungspräsidium Kassel die Schriftform nicht wahren, da Telefaxe dort nicht ausgedruckt werden und deshalb unzulässig sein. (4 / 1.236)
Offenbacher Polizei verhindert Kaffeefahrten
Kaffeefahrten haben häufig den Zweck (älteren) Menschen mit Gewinnversprechen und vermeintlich billigen Angeboten Geld „aus der Tasche“ zu ziehen… (1 / 26)