Die Sachbehandlung durch das Landgericht gibt dem Senat Anlass für den nachdrücklichen Hinweis, dass gerade in Jugendschutzsachen Nachlässigkeiten bei der Verfahrensgestaltung nach § 247 StPO und bei deren Protokollierung wie bei der Urteilsfassung unbedingt zu vermeiden sind. Sie können allein zur Ursache von Neuverhandlungen werden, die regelmäßig mit einer besonderen Belastung kindlicher Zeugen einhergehen. (1 …
Nachlässigkeiten bei der Verfahrensgestaltung sind zu vermeiden!Read More