In seinem Urteil vom 23. Dezember 2015 (2 StR 525/13) hat sich der BGH mit der Strafbarkeit des Inverkehrbringens von sogenannten Liquids für E-Zigaretten usw. befasst und die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, dass der Ageklagte des Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen unter Verwendung nicht zugelassener Stoffe in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen, die zum anderweitigen oralen …
BGH zu Liquids für E-Zigaretten; Strafbarkeit des VertriebesRead More