Das LSG Niedersachsen-Bremen (L 10 VE 29/12) hat ein Urteil des SG Hannover (S 18 VE 34/10) dass der Klägerin für sexuell motivierte Handlungen eines Arztes Opferentschädigung nach dem OEG zugesprochen hatte aufgehoben und festgestellt, dass sexuell motivierte Handlungen eines Arztes jedenfalls dann nicht zu einem Entschädigungsanspruch führen, wenn keine Tätlichkeiten stattgefunden haben. Ein Patient …
Keine Opferentschädigung für psychische Schäden nach Erpressung
Erpressungopfer haben nur dann einen Anspruch auf Opferentschädigung nach dem OEG, wenn ein tätlicher Angriff vorliegt. Eine bloße Drohung mit Gewalt reicht hierfür nicht. (1 / 84)
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