Kann eine Geldstrafe wegen vollständiger Bezahlung nicht mehr nach § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB bei der Gesamtstrafenbildung einbezogen werden, hat bei der Strafzumessung grundsätzlich ein Härteausgleich zu erfolgen . (3 / 457)
Härteausgleich bei vollständiger Bezahlung einer GeldstrafeRead More