In seiner Entscheidung vom 14.07.2020 (2 Rv 35 Ss 175/20) hat sich das OLG Karsruhe mit der Frage befasst, ob sogenante Pedelecs bzw. E-Bikes, bei denen die motorunterstütze Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt ist, als Kraftfahrzeuge einzustufen sind und was für Fahrer dieser Elektrofahrräder bezüglich der Grenze der absoluten Fahrtüchtigekit gilt. (1 / 159)