In seinem Urteil vom 7. Februar 2011 in dem Verfahren 1 StR 525/11 hat der Bundesgerichtshof sich eingehend mit der Frage der Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in großem Umfang und insbesondere auch mit der Möglichkeit noch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, die dann zur Bewährung ausgesetzt werden kann, befasst. (1 / 53)
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in großem Umfang (Millionenhöhe)Read More