Nach § 187 GVG ist es für Beschuldigten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind in der Regel erforderlich, freiheitsentziehende Anordnungen, Anklageschriften, Strafbefehle und nicht rechtskräftige Urteile zu übersetzen. Ein Urteil ist nach § 37 Abs. 3 StPO zusammen mit der Übersetzung zuzustellen. (2 / 1.012)
Der Gesetzgeber hatte offenkundig nicht die Absicht eine Regelung ohne Anwendungsbereich vorzusehen…
…stellt das OLG Frankfurt in seinem Beschluss vom 11.02.2015 (4 WF 235/14) fest und hob damit die zuvor vom Amtsgericht und Landgericht erlassenen Entscheidungen auf. (1 / 62)
Recht auf Übersetzung und Dolmetscher im Strafverfahren
Zur Vorbereitung der Verteidigung sollten für die Verständigung zwischen den verdächtigen oder beschuldigten Personen und ihrem Rechtsbeistand in unmittelbarem Zusammenhang mit jedweden Vernehmungen und Verhandlungen während des Verfahrens oder bei der Einlegung von Rechtsmitteln oder bei anderen verfahrensrechtlichen Anträgen, wie zum Beispiel bei einem Antrag auf Freilassung gegen Kaution, Dolmetschleistungen zur Verfügung gestellt werden, wenn …
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