Bei rechtsstaatswidriger Verzögerung des Verfahrens über einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung sind die für das Erkenntnisverfahren entwickelten Kompensationsregeln unter Berücksichtigung der strukturell geringeren Belastungen des Verurteilten entsprechend anwendbar. Danach ist jedenfalls eine Kompensation durch Feststellung, das Widerprufsprüf- bzw. beschwerdeverfahren sei rechtsstaatswidrig verzögert worden, eröffnet. (1 / 414)
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei Widerruf einer BewährungRead More