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Fahranfänger: Unter Alkohol- und Drogeneinfluss ohne Sicherheitsgurt telefoniert

Am 13.02.2010, gegen 11:35 Uhr, fiel Beamten der Polizei in Bremervörde ein junger Mann auf, der während der Fahrt mit seinem Handy telefonierte und nicht angeschnallt war.

Er nahm die Beamten zwar war, telefonierte aber munter weiter. Daraufhin wendeten die Polizisten und hielten den Mann zur Kontrolle an. Dabei stellten sie fest, dass er unter den Einfluss alkoholischer Getränke stand. Im weiteren Verlauf der Kontrolle räumte er ein, einen Joint geraucht zu haben.

Nun kommt auf den Fahranfänger einiges zu: Strafverfahren wegen des Erwerbs/Besitzes von Betäubungsmitteln, dem Führen eines Kfz unter Drogen- und Alkoholeinwirkung. Nahezu nebensächlich erscheint dabei die Tatsache der Handynutzung während der Fahrt mit nicht angelegtem Sicherheitsgurt.

Quelle

Veröffentlicht: 16. Februar 2010 Ohne Gewähr...

Kategorie: Betäubungsmittel, Jugendstrafrecht, OWiG, Strafrecht, VerkehrSchlagwörter: Cannabis, Drogen, Handy, OWi, Smartphone, Telefon, telefonieren

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