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Begleitetes Fahren ab 17 soll neu geregelt werden

Der Modellversuch Begleitetes Fahren ab 17, nach dem es seit 2004 in einzelnen und seit 2005 in allen Bundesländern möglich war, bereits mit 16 1/2 Jahren mit der Fahrschulausbildung zu beginnen und zwischen dem 17. und 18. Lebensjahr in Begleitung bestimmter Beifahrer Fahrzeuge der FE-Klasse B zu führen, läuft gem. § 65 XII StVG am 31.12.2010 aus.

Es wird davon ausgegangen und von einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen belegt, dass der Modellversuch zu einer Reduzierung der Unfallzahlen geführt hat Entsprechend wurde nun mit Drucksache 17/1573 die Bundesregierung aufgefordert einen Vorschlag zu einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorzulegen, mit dem Modellversuch Begleitetes Fahren ab 17 als Dauerrecht festgeschrieben wird.

Es bleibt abzuwarten, ob eine entsprechende Gesetzeänderung rechtzeitig verabschiedet werden wird…

Veröffentlicht: 11. Mai 2010 Ohne Gewähr...

Kategorie: Archiv, VerkehrSchlagwörter: Fahrerlaubnis, FEV, Führerschein, StVO

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