Einem Verkehrsteilnehmer, der bislang nur fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge in einem eignungsausschließenden Zustand geführt hat, kann die Nutzung fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge, ggf. auch eines Fahrrads, verboten werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Anlass zu der begründeten Annahme besteht, er werde in überschaubarer Zukunft ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug im Zustand der Nichteignung führen und zu einer konkreten Gefahr für …
Haschischbesitz führt nicht unweigerlich zur Anordnung einer MPU
Die Einräumung gelegentlichen Cannabiskonsums und des Besitzes von 200 g Haschisch für den Eigenbedarf kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV die Annahme begründen, dass eine „Einnahme“ von Betäubungsmitteln „vorliegt“, wenn die Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Anordnung zur Beibringung des ärztlichen Gutachtens zweieinhalb Jahre zurückliegen. (1 …
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MPU für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge
Hat ein Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, so bestehen berechtigte Zweifel an seiner Eignung zum Führen eines nicht erlaubnispflichtigen Fahrzeugs, (2 / 422)
Begleitetes Fahren ab 17 soll neu geregelt werden
Der Modellversuch Begleitetes Fahren ab 17, nach dem es seit 2004 in einzelnen und seit 2005 in allen Bundesländern möglich war, bereits mit 16 1/2 Jahren mit der Fahrschulausbildung zu beginnen (1 / 17)