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Aktuelle Rentenwerte unverändert

Die gesetzliche Rente ist grundsätzlich an die Entwicklung der Löhne und Gehälter gekoppelt.

Nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes war die Lohnentwicklung 2005 für die alten Bundesländer mit 0,2 Prozent leicht positiv, für die neuen Bundesländer war mit minus 0,4 Prozent leicht negativ.

Nach der Rentenanpassungsformel hätte sich eine rechnerische Senkung der Renten um 0,91 Prozent im Westen und um 1,51 Prozent im Osten ergeben.

Mit dem Gesetz über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte, das zum 1. Juli 2006 in Kraft tritt, werden jedoch Rentenkürzungen für die laufende Legislaturperiode der Bundesregierung ausgeschlossen.

Veröffentlicht: 29. Juni 2006 Ohne Gewähr...

Kategorie: Rente, SozialrechtSchlagwörter: 2006, Änderung, Rente

Leser-Interaktionen

Trackbacks

  1.   Gesetzesänderungen zum 1. Juli 2006 im Sozialrecht by Anwalt bloggt sagt:
    11. Dezember 2007 um 8:59 Uhr

    […] Festschreibung der Rentenwerte […]

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